3. Vertragsdauer bei Dauerschuldverhältnissen3.1 Bei Buchung der klarGAMES Option Retail im Rahmen der Laufzeit-Verträge nach Ziffer 2.3.1 ist das Dauerschuldverhältnis von beiden Parteien jeweils mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Der Nutzer kann den Vertrag wie folgt kündigen:
schriftlich gegenüber klarGAMES an:
klarmobil GmbH
Postfach 0661
24753 Rendsburg
3.1.1 durch Versand einer E-Mail an
hilfe@klarGAMES.de3.1.2 durch einen Anruf der Hotline unter 0180-5050210 (€0,14/Min aus dem dt. Festnetz, max. €0,42/min. aus dem dt. Mobilfunk)
3.1.3 durch Deaktivierung auf der Internetseite klarGAMES unter „Meine Pakete“ im individuellen Kundenbereich „My klarGAMES“
3.1.4 die Abonnements gemäß Ziffer 2.3 zusätzlich durch Senden einer SMS an 31515 mit dem für die einzelnen Abonnements entsprechenden Keyword, einsehbar unter der Paketbeschreibung auf der Internetseite klarGAMES.
3.2 Zusätzlich endet die klarGAMES Option Retail automatisch mit der Beendigung des Laufzeit-Vertrages.
3.3 Die Frist ist gewahrt, wenn die Kündigung vor Fristablauf klarGAMES zugeht; auf den Zeitpunkt der Absendung kommt es nicht an.
3.4 Erfolgt eine Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens um 12 Monate.
3.5 Die klarGAMES Option, welche unter klargames.de gebucht wurde ist jederzeit zum Ablauf des Abrechnungszeitraums kündbar. Die Kündigung kann über die oben in Ziffer 3.1 genannten Kanäle erfolgen oder über den Versand einer Kündigungs-SMS mit dem Wortlaut „STOP ALLE“ and die Kurzwahl 31515 oder über den Nutzeradministrationsbereich unter klargames.de
3.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für klarGAMES insbesondere vor:
3.6.1 bei nicht sachgerechter Nutzung der Dienste von klarGAMES durch den Nutzer,
3.6.2 wenn der Nutzer nach Verzugseintritt offene Rechnungsbeträge in nicht unerheblicher Höhe grundlos nicht begleicht,
3.6.3 wenn der Nutzer bei seinen Gläubigern ein Schuldenmoratorium anstrebt, gegen den Nutzer ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird oder er die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt hat oder in den Vermögensverhältnissen des Nutzers eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann, es sei denn, er leistet innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung eine angemessene Sicherheitsleistung,
3.6.4 wenn der Nutzer falsche Angaben hinsichtlich seiner Daten macht; in diesem Fall wird dem Nutzer zunächst eine zweiwöchige Frist zur Berichtigung der Angaben eingeräumt.